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Mehr Respekt und eine konkrete Lösung, um Pflegende Angehörige zu entlasten.

Aktu­el­le Stun­de der SPD-Frak­ti­on im Thü­rin­ger Landtag:

In Thü­rin­gen leben über 165.000 Pfle­ge­be­dürf­ti­ge. Die aller­mei­sten wer­den durch ca. 275.000 Ange­hö­ri­ge gepflegt. Sprich: Ein Fünf­tel der Thü­rin­ge­rin­nen und Thü­rin­ger lei­sten tag­ein, tag­aus eine unschätz­bar wert­vol­le Arbeit. Die­se Arbeit kostet täg­lich viel Kraft, sie ist kör­per­lich und psy­chisch oft sehr herausfordernd.

Im Rah­men der aktu­ell lau­fen­den „Thü­rin­ger Woche der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen“ sind nun aller­orts Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen und Wür­di­gun­gen zu ver­neh­men. Das ist gut. Aber bei wei­tem nicht aus­rei­chend! Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge brau­chen unse­re Wert­schät­zung, aber vor allem kon­kre­te Unter­stüt­zung. Des­halb hat unse­re Frak­ti­on im Thü­rin­ger Land­tag das The­ma als aktu­el­le Stun­de am 05.06.2024 gewählt: „Respekt für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge – finan­zi­el­le Absi­che­rung und mehr Ent­la­stungs­an­ge­bo­te mög­lich machen.“

Wir wol­len einen kon­kre­ten Lösungs­vor­schlag machen, wie pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge künf­tig finan­zi­ell bes­ser gewert­schätzt wer­den kön­nen. Unser Vor­schlag sieht vor, pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge durch eine Anstel­lung bei einer lan­des­ei­ge­nen Gesell­schaft finan­zi­ell und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich abzu­si­chern. Die Anstel­lung läuft für die Dau­er der Pfle­ge und wird bei einer Voll­zeit­pfle­ge min­de­stens mit dem Min­dest­lohn, also aktu­ell ca. 1.400 Euro net­to, ver­gü­tet. Dafür wer­den wir nach dem Vor­bild des öster­rei­chi­schen Bur­gen­lands eine Lan­des­ge­sell­schaft ‚Sozia­le Dien­ste‘ grün­den. Die Lan­des­ge­sell­schaft tritt als anstel­len­des Unter­neh­men der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen auf und orga­ni­siert dar­über hin­aus eine unent­gelt­li­che Grund­aus­bil­dung. Im Rah­men des Modell­ver­suchs, der in der näch­sten Legis­la­tur durch­ge­führt wer­den soll, wer­den wir bis zu 500 pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge anstellen.

Die Anstel­lung und spür­ba­re Unter­stüt­zung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen stif­tet einen dop­pel­ten Nut­zen: Einer­seits kön­nen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen län­ger in den in ihrem ver­trau­ten Zuhau­se ver­blei­ben. Ande­rer­seits wer­den die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell gestützt: Durch die Bezah­lung der Pfle­ge, aber auch durch den Erwerb von Bei­trags­zei­ten in der Ren­ten­ver­si­che­rung. Gera­de Letz­te­res stellt eine spür­ba­re Ver­bes­se­rung dar, weil heu­te vie­le Ange­hö­ri­ge ihren Beruf zeit­wei­se auf­ge­ben müs­sen und daher Lücken bei den Ren­ten­zei­ten entstehen.

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