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Krankenhausreform: Situation der ostdeutschen Länder stärker beachten!

Bund und Län­der haben sich auf Eck­punk­te zur Kran­ken­haus­re­form geeinigt. 

Die Eini­gung ist ein wich­ti­ges Signal und zeigt, dass wir bei der Reform der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ent­schei­dend vor­an­kom­men. Beson­ders die Vor­hal­te­pau­scha­len sind die rich­ti­ge Leh­re aus der Coro­na-Pan­de­mie und ent­la­stet die Kli­ni­ken vom öko­no­mi­schen Druck. Das stärkt die Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung für alle.

Gleich­zei­tig gilt es, die Beson­der­heit der ost­deut­schen Kli­nik­land­schaft: Vie­le Stand­or­te wur­den bereits in den 1990er Jah­ren geschlos­sen. Für Thü­rin­gen muss es des­halb auch dar­um gehen, bestehen­de Struk­tu­ren zu erhal­ten und mit zusätz­li­cher Unter­stüt­zung durch den Bund die Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum zu verbessern.

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