Besserer Gewaltschutz: Frauenhausförderung nun Landessache

Mit der Neu­fas­sung des Thü­rin­ger Chan­cen­gleich­heits­för­der­ge­setz soll das Vor­hal­ten von Frau­en­häu­sern und Schutz­woh­nun­gen Lan­des­auf­ga­be wer­den. Im Frei­staat fehlt bis­her eine recht­li­che Grund­la­ge, die die Thü­rin­ger Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te dazu ver­pflich­tet. Auch wel­che Aus­stat­tung und wel­che Lei­stun­gen eine sol­che Ein­rich­tung zwin­gend vor­hal­ten muss, ist nicht festgeschrieben. 

Die Novel­lie­rung löst nicht nur die bis­he­ri­ge finan­zi­el­le Rege­lung ab, son­dern berück­sich­tigt auch zusätz­lich die Qua­li­tät der Ein­rich­tun­gen sowie die Belan­ge des Per­so­nals vor Ort. Thü­rin­gen erfüllt mit der neu­en gesetz­li­chen Rege­lung die Ver­pflich­tung aus Art. 22, 23 der Istan­bul-Kon­ven­ti­on nach ange­mes­se­ner geo­gra­phi­scher Ver­tei­lung der spe­zia­li­sier­ten Hilfs­dien­ste, für kurz‑, mit­tel- und lang­fri­sti­ge Hil­fe für alle Betrof­fe­nen und ver­pflich­tet sich, die Res­sour­cen für ent­spre­chend geeig­ne­te, leicht zugäng­li­che Schutz­un­ter­künf­ten in aus­rei­chen­der Zahl bereitzustellen. 

Dazu äußern sich die gleich­stel­lungs­po­li­ti­schen Spre­che­rin­nen der rot-rot-grü­nen Koalitionsfraktionen:

Karo­la Stan­ge„Die Anzahl von Fäl­len häus­li­cher Gewalt in Thü­rin­gen ist Medi­en­be­rich­ten zufol­ge im Jahr 2022 um über 18 Pro­zent gestie­gen, was eine Zunah­me von über 3.800 Opfern ent­spricht. Damit ist Gewalt noch immer All­tag in unse­rer Gesell­schaft. Die­se Zah­len unter­strei­chen die drin­gen­de Not­wen­dig­keit der vor eini­gen Mona­ten ein­ge­lei­te­ten Initia­ti­ve von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, eine Geset­zes­in­itia­ti­ve für einen flä­chen­decken­den Aus­bau der Frau­en­häu­ser und Schutz­woh­nun­gen im Frei­staat zu erar­bei­ten. Heu­te haben wir es geschafft: Mit dem vor­lie­gen­den Geset­zes­ent­wurf wol­len wir in Thü­rin­gen ein deut­li­ches Auf­bruch-Signal für einen bes­se­ren Gewalt­schutz in Thü­rin­gen nach Außen sen­den und die Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­ti­on als gel­ten­des Recht in Deutsch­land ernst nehmen.“

Dr. Cor­ne­lia Klisch: „Die Istan­bul-Kon­ven­ti­on ver­pflich­tet die Mit­glied­staa­ten, gegen alle For­men von Gewalt vor­zu­ge­hen. Die Rati­fi­zie­rung der Istan­bul-Kon­ven­ti­on war jedoch nur ein erster Schritt. Ent­schei­dend ist, dass sie auch vor Ort umge­setzt wird. Des­halb haben wir in Thü­rin­gen inten­siv nach einer Lösung gesucht, die die Situa­ti­on von Schutz­be­dürf­ti­gen deut­lich und schnell ver­bes­sert, ohne das Pro­blem auf ande­re zu übertragen. 

Die­ser Gesetz­ent­wurf ist dafür ent­schei­dend. Denn jede Ver­zö­ge­rung bedeu­tet, dass noch mehr Frau­en Opfer von häus­li­cher Gewalt wer­den. Wir hof­fen des­halb auf brei­te Zustim­mung im Plenum.“

Lau­ra Wahl: „Schutz in einem Frau­en­haus zu suchen, bedeu­tet für Betrof­fe­ne bis­her häu­fig hohe zusätz­li­che Kosten in einer sowie­so schon schwie­ri­gen Lebens­si­tua­ti­on. Wir kön­nen Gewalt nicht unge­sche­hen machen, aber als Staat kön­nen und müs­sen wir zumin­dest dafür sor­gen, dass von häus­li­cher Gewalt betrof­fe­ne Frau­en ein Hil­fe­netz vor­fin­den, das nie­man­den allein lässt. 50 Femi­zi­de, also 50 getö­te­te Frau­en, in Thü­rin­gen seit 2015 zei­gen deut­lich, wie not­wen­dig es ist, den Gewalt­schutz zu stär­ken. Mit dem rot-rot-grü­nen Gesetz­ent­wurf schaf­fen wir außer­dem die gesetz­li­che Grund­la­ge für eine Män­ner­schutz­woh­nung und stär­ken die Inter­ven­ti­ons­stel­len und Frau­en­zen­tren, die in Fäl­len häus­li­cher Gewalt wich­ti­ge Netz­werk­part­ner sind.“

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