Endlich: besserer Gesundheitsschutz vor Ort

Als letz­tes Bun­des­land soll Thü­rin­gen ein eige­nes Lan­des­ge­setz für den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst bekom­men. Der ent­spre­chen­de Antrag wird in der kom­men­den Woche von den Koali­ti­ons­frak­tio­nen im Thü­rin­ger Land­tag ein­ge­bracht. Die Initia­ti­ve kommt aus der SPD-Frak­ti­on. Als gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Frak­ti­on im Thü­rin­ger Land­tag habe ich dies bereits vor einem hal­ben Jahr inner­halb der Koali­ti­on ange­regt, auch als Reak­ti­on auf die Coro­na-Pan­de­mie und die Pro­ble­me, die im Zuge des­sen beim Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst zu Tage getre­ten sind.

Wir haben ins­be­son­de­re in den letz­ten zwei Jah­ren gese­hen, dass neben ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren medi­zi­ni­schen Ver­sor­gun­gen gera­de auch die soge­nann­te drit­te Säu­le im Gesund­heits­we­sen — der Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst unver­zicht­bar zum Schutz der Men­schen in unse­rem Land ist. Unser Ziel ist des­halb ganz klar eine Moder­ni­sie­rung des Öffent­li­chen Gesund­heits­dien­stes, indem wir ihm eine akti­ve Rol­le im Gesund­heits­schutz und der Gesund­heits­för­de­rung zuschrei­ben. Uns geht es dabei nicht dar­um, ein­zig die bis­he­ri­gen Regeln und Auf­ga­ben end­lich nach über 30 Jah­ren in ein Gesetz zu gie­ßen. Son­dern wir wol­len den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst effek­tiv stär­ken und ihn auch für all die wei­te­ren Her­aus­for­de­run­gen absi­chern und zukunfts­fest machen.

Zwei wei­te­re wich­ti­ge im Antrag for­mu­lier­te Zie­le sind der Abbau umwelt­be­ding­ter, sozi­al­be­ding­ter und geschlech­ter­be­zo­ge­ner Ungleich­heit von Gesund­heits­chan­cen sowie die Stär­kung der Prä­ven­ti­on vor Ort.

Es wird auch zukünf­tig Her­aus­for­de­run­gen für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung geben, zu deren Bewäl­ti­gung der Öffent­li­che Gesund­heits­dienst uner­läss­lich sein wird. Etwa im Zusam­men­hang mit dem Kli­ma­wan­del oder den Flucht­be­we­gun­gen, wie wir sie aktu­ell infol­ge des Ukrai­ne-Krie­ges erle­ben. Mit dem Gesetz befä­hi­gen wir den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst dazu, die­se Her­aus­for­de­run­gen zu meistern.

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