Als letztes Bundesland soll Thüringen ein eigenes Landesgesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen. Der entsprechende Antrag wird in der kommenden Woche von den Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag eingebracht. Die Initiative kommt aus der SPD-Fraktion. Als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag habe ich dies bereits vor einem halben Jahr innerhalb der Koalition angeregt, auch als Reaktion auf die Corona-Pandemie und die Probleme, die im Zuge dessen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst zu Tage getreten sind.
Wir haben insbesondere in den letzten zwei Jahren gesehen, dass neben ambulanten und stationären medizinischen Versorgungen gerade auch die sogenannte dritte Säule im Gesundheitswesen — der Öffentlichen Gesundheitsdienst unverzichtbar zum Schutz der Menschen in unserem Land ist. Unser Ziel ist deshalb ganz klar eine Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, indem wir ihm eine aktive Rolle im Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung zuschreiben. Uns geht es dabei nicht darum, einzig die bisherigen Regeln und Aufgaben endlich nach über 30 Jahren in ein Gesetz zu gießen. Sondern wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst effektiv stärken und ihn auch für all die weiteren Herausforderungen absichern und zukunftsfest machen.
Zwei weitere wichtige im Antrag formulierte Ziele sind der Abbau umweltbedingter, sozialbedingter und geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen sowie die Stärkung der Prävention vor Ort.
Es wird auch zukünftig Herausforderungen für die Gesundheit der Bevölkerung geben, zu deren Bewältigung der Öffentliche Gesundheitsdienst unerlässlich sein wird. Etwa im Zusammenhang mit dem Klimawandel oder den Fluchtbewegungen, wie wir sie aktuell infolge des Ukraine-Krieges erleben. Mit dem Gesetz befähigen wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst dazu, diese Herausforderungen zu meistern.