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Einheitliches Vorgehen bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Bis zum 15. März 2022 soll in Thü­rin­gen der Impf­sta­tus für Pfle­ge­per­so­nen und medi­zi­ni­sches Per­so­nal ermit­telt wer­den. Grund ist die von Bund und Län­dern beschlos­se­ne ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht. Wir als Sozialdemokrat:innen ste­hen zur Umset­zung des Bun­des­ge­set­zes auch in Thüringen.

Wir haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für die­je­ni­gen Men­schen, die sich selbst nicht aus­rei­chend vor einer Ansteckung oder einem schwe­ren Ver­lauf schüt­zen kön­nen. Das betrifft vor allem Bewohner:innen von Pfle­ge­hei­men sowie Patient:innen in Kran­ken­häu­sern und ande­ren medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen. Einen Bei­trag zum Schutz die­ser beson­ders gefähr­de­ten Grup­pe sehen wir in der Impf­pflicht für alle Beschäf­tig­ten in die­sen Einrichtungen.

Das Ziel ist es, die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht gemein­sam mit den Beschäf­tig­ten, den Gewerk­schaf­ten, der Sozi­al­wirt­schaft und den ande­ren Akteur:innen der Thü­rin­ger Gesund­heits­land­schaft zum Erfolg zu füh­ren. Uns haben vie­le Nach­rich­ten von Beschäf­tig­ten aus ganz Thü­rin­gen, aber auch von Ein­rich­tun­gen und Ver­bän­den erreicht. Wir neh­men die dort geäu­ßer­ten Beden­ken, Fra­gen und Unsi­cher­hei­ten zur Umset­zung und zu mög­li­chen Fol­gen für die Gesund­heits­ver­sor­gung vor Ort sehr ernst.

Zudem sehe ich den Allein­gang des bay­ri­schen Mini­ster­prä­si­den­ten Mar­kus Söder sehr kri­tisch, ins­be­son­de­re auf­grund des­sen Zustim­mung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht im Bun­des­rat. Was Söder macht, ist ver­ant­wor­tungs­los und belie­big. Haupt­sa­che die Schlag­zei­le stimmt. Was ist das für ein Zei­chen, wenn Bun­des­tag und Bun­des­rat in gro­ßer Einig­keit ein Gesetz für alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen beschlie­ßen und Bay­ern sich dann von heu­te auf mor­gen dar­über hin­weg­setzt und sagt “wir machen das nicht”. Wir Thü­rin­ger als direk­te Nach­barn füh­len uns den bun­des­ein­heit­li­chen Regeln ver­pflich­tet. Wenn es neue Erkennt­nis­se oder schwer­wie­gen­de Beden­ken gegen die Umset­zung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht gibt, gehört das im Bun­des­rat, Bun­des­tag und gege­be­nen­falls der Mini­ster­prä­si­den­ten­kon­fe­renz schnellst­mög­lich auf den Tisch und geklärt. Anders sabo­tiert man nur das Ver­trau­en in die Maß­nah­men der Pandemiebekämpfung!

Auf Bun­des­ebe­ne soll­te schnellst­mög­lich eine Ent­schei­dung zur all­ge­mei­nen Impf­pflicht getrof­fen wer­den, um so vie­le mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht ver­bun­de­nen Fra­gen in einem grö­ße­ren Rah­men aufzulösen.

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