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Erwartete Zunahme von häuslicher Gewalt

Auf­grund der Kon­takt­sper­re und dem damit ver­bun­de­nen Rück­zug ins Pri­va­te wird von Frau­en­be­ra­tungs­stel­len und dem Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­am­ter (BDK) vie­ler­orts ein Anstieg der Fäl­le von häus­li­cher Gewalt erwar­tet. Die­se Erwar­tung lei­tet sich ins­be­son­de­re aus ande­ren von CoVid-19 betrof­fe­nen Län­dern ab, denn in beson­ders betrof­fe­nen Regio­nen Chi­nas ist bereits eine Ver­drei­fa­chung der Mel­dun­gen von häus­li­cher Gewalt ver­mel­det wor­den. Resul­tie­rend aus einer ein­ge­schränk­ten Bewe­gungs­frei­heit und exi­sten­zi­el­ler Sor­gen steigt die Bela­stung für vie­le Fami­li­en und poten­ziert daher auch die Schwie­rig­kei­ten in Part­ner­schaf­ten. Ein höhe­rer Stress­fak­tor durch das teil­wei­se unge­wohn­te Zusam­men­sein der Fami­li­en för­dert hier­bei Aggres­sio­nen, von wel­cher vor allem Kin­der und Frau­en betrof­fen sind. Es gilt daher Maß­nah­men zu ergrei­fen poten­zi­el­le und tat­säch­li­che Opfer vor allen For­men von Gewalt zu schüt­zen und häus­li­che Gewalt zu ver­hü­ten, zu ver­fol­gen und zu beseitigen.

Zuerst soll­ten hier­bei trotz eines Rück­gangs an tat­säch­li­chem sozia­lem Kon­takt Ange­hö­ri­ge, Nach­barn und Per­so­nen im Umfeld beson­ders wach­sam zu sein und im Zwei­fels­fall die Poli­zei zu rufen. Auch soll­ten Befürch­tun­gen nach­ge­gan­gen wer­den, wenn im Umfeld Men­schen von häus­li­cher Gewalt betrof­fen sein könn­ten und die­se Per­so­nen aktu­ell beson­ders häu­fig kon­tak­tiert werden.

Zudem gilt sicher­zu­stel­len, dass die thü­rin­gi­schen Land­krei­se und Kom­mu­nen genü­gend Schutz­räu­me für Betrof­fe­ne zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen und dies im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten prio­ri­sie­ren. Wobei dar­auf hin­zu­wei­sen ist, dass gene­rell zu weni­ge Schutz­plät­ze in Thü­rin­gens Frau­en­häu­sern ein­ge­rich­tet sind. Die Bereit­stel­lung einer aus­rei­chen­den Anzahl an Schutz­plät­zen ist daher drin­gend sicher­zu­stel­len und kann auch durch das Anmie­ten von Feri­en­häu­sern oder unbe­nutz­ten Woh­nun­gen gesche­hen. Par­al­lel zu der bun­des­wei­ten Not­ruf­num­mer bei Gewalt gegen Frau­en (08000 116 016), wel­che schon heu­te zu den 4 Inter­ven­ti­ons­stel­len und 17 Frau­en­häu­sern in Thü­rin­gen ver­mit­telt, soll­te in Thü­rin­gen zudem eine zen­tra­le Anlauf­stel­le für Betrof­fe­ne geschaf­fen werden.

Zuletzt gilt es, dass Fäl­le von häus­li­cher Gewalt von Poli­zei und Justiz­be­hör­den kon­se­quent ver­folgt wer­den, wobei hier ins­be­son­de­re auch für die Opfer auf­ge­zeigt wer­den muss, dass es im Rah­men des Gewalt­schutz­ge­set­zes schon umfas­send Mög­lich­kei­ten gibt, wie bei­spiels­wei­se das Ver­wei­sen des Täters aus der gemein­sa­men Woh­nung oder die Anord­nung, dass der Täter es zu unter­las­sen hat ande­re Orte auf­zu­su­chen, an denen sich die ver­letz­te Per­son regel­mä­ßig auf­hält, um jeden wei­te­ren digi­ta­len oder tat­säch­li­chen Kon­takt zu unterbinden.

Inwie­weit die Fall­zah­len zur häus­li­chen Gewalt in Thü­rin­gen tat­säch­lich anstei­gen wer­den ist noch nicht abzu­se­hen, jedoch gilt es jetzt Maß­nah­men zu ergrei­fen, wel­che dazu füh­ren, dass Betrof­fe­ne nach­hal­tig geschützt wer­den kön­nen. Hier­bei hel­fen all jene, wel­che nun beson­ders wach­sam sind, Land­krei­se und Kom­mu­nen, die Schutz­räu­me auch außer­halb der bereits bestehen­den Frau­en­häu­ser bereit­stel­len und Poli­zei und Justiz, wel­che kon­se­quent Straf­ta­ten nachgehen.

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