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Paragraf 218 muss gestrichen werden!

Schwan­ger­schafts­ab­brü­che sind in Deutsch­land unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich, aber grund­sätz­lich nicht legal. Dafür sorgt der Para­graf 218, des­sen Abschaf­fung seit Jah­ren dis­ku­tiert wird. Die Bun­des­mi­ni­ste­rin für Frau­en und Fami­li­en, Lisa Paus, möch­te nun einen neu­en Ver­such unter­neh­men, den Para­gra­fen aus dem Straf­ge­setz­buch zu strei­chen. Als frau­en­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Land­tags­frak­ti­on in Thü­rin­gen unter­stüt­ze ich die­ses Vorhaben.

Nach der Abschaf­fung des Para­gra­fen 219a ist der Vor­schlag von Lisa Paus nun der zwei­te wich­ti­ge und logi­sche Schritt auf dem Weg zu mehr Selbst­be­stim­mung von schwan­ge­ren Frau­en. Ich ste­he gemein­sam mit der ASF und ande­ren Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen seit Jah­ren dafür ein, dass die Para­gra­fen 218 bis 219a kom­plett gestri­chen wer­den. Wie Frau­en mit einer unge­woll­ten Schwan­ger­schaft umge­hen, ist nichts, was im Straf­recht auch nur ansatz­wei­se ver­an­kert sein muss. Wir müs­sen end­lich von der damit ver­bun­de­nen Stig­ma­ti­sie­rung von Frau­en auf­hö­ren, die aus den unter­schied­lich­sten Grün­den die­se schwe­re Ent­schei­dung für sich und ihren Kör­per treffen.

Wer behaup­tet, nur die Bei­be­hal­tung des Para­gra­fen 218 StGB siche­re den Schutz von Mut­ter und Kind, der ver­nach­läs­sigt, dass zum Schutz eines selbst­be­stimm­ten Lebens von Frau­en eben auch die Mög­lich­keit der frei­en Ent­schei­dung über einen Abbruch gehört. Repro­duk­ti­ve Selbst­be­stim­mung und das Recht, über den eige­nen Kör­per zu ent­schei­den sind Men­schen­rech­te, die es zu schüt­zen gilt.

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